Geschäftsbedingungen der SGI Immobilien Savio Gay

Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen.
Die nachstehenden AGBs gelten auch für alle Büroniederlassungen und Tochterfirmen der SGI Immobilien Savio Gay.

 

1. Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen schadensersatzpflichtig. Für die Erfüllung der Verpflichtung haftet neben dem Vollmachtgeber auch der Bevollmächtigte.
 

2. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Bekanntgabe mitzuteilen.
 

3. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht aufgrund des mit unserem Kunden (Kaufinteressent) abgeschlossenen Maklervertrages in Textform und sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns genannten Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch einen Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
 

4. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch ist bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss verdient und zur Zahlung fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist ohne Abzug fällig 8 Tage nach Rechnungsausstellung. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4,12% p.a. über Bundesbankdiskont fällig. Handelt es sich um ein Objekt im Sinne des § 656 BGB (1-Familienhaus bzw. Eigentumswohnung i.V.m. § 656 BGB), und ist unser Kunde Verbraucher, so entsteht der Provisionsanspruch bei Vertragsabschluss, der Zahlungsanspruch nach den Regelungen des § 656d BGB.
 

5. Provisionssätze
    1. Als bundesweit agierendes Unternehmen unterliegen die aufgeführten Sätze einer Mischkalkulation der in den jeweiligen Bundesländern in der Regel angewandten Provisionssätze. Weiterhin sind die dem Käufer von uns zur Verfügung gestellten Sonderleistungen, insbesondere in den Verkäufen aus Insolvenz- und Nachlassverfahren in den Sätzen eingepreist. Sie sind im Erfolgsfall zu zahlen:
    2. bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen berechnet vom Vertragswert vom Verkäufer wie auch vom Käufer 6%, mindestens jedoch € 2.500,-.
    3. bei An- und Verkauf von Grundbesitz, berechnet vom erzielten und beurkundeten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen vom Käufer 6%, mindestens jedoch € 2.500,-.
    4. Erbbaurecht, vom gesamten zu zahlenden Erbbauzins sowie von dem auf dem Grundstück stehenden Gebäuden, mithin vom beurkundeten Gesamtkaufpreis des Erbbaurechtes vom Berechtigten 6%, mindestens jedoch € 2.500,-.
    5. Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkaufswert der Liegenschaft 3,5% (zahlbar vom Berechtigten), mindestens jedoch € 2.500,-.
    6. bei Vermietung und Verpachtung vom Mieter/Pächter unabhängig von der Vertragsdauer 3.0 Netto-Monatsmieten (gewerblich) bzw. vom Vermieter unabhängig von der Vertragsdauer 2 Netto-Monatsmieten (privat); vom Mietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer 1 Netto-Monatsmiete.
    7. Zu den vorstehenden Provisionssätzen werden die jeweils gültigen Mehrwertsteuerbeträge zugeschlagen.
    8. Die berechneten Provisionen sind in der Regel nach erfolgter Beurkundung / Mietvertragsunterzeichnung sofort fällig und innerhalb von 8 Tagen zahlbar. Auf die Regelungen des § 656 BGB wird verwiesen.
       
6. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
 

7. Vertragsverhandlungen und Abschluss

Sofern aufgrund unseres Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufge-nommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen (Hinweis- und Verweisungsregelung). Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
 

8. Beendigung des Auftrages

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den jeweiligen Aufwand bemisst sich nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
 

9. Teilunwirksamkeitsklausel

Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Fälle Frankfurt am Main, sofern gesetzlich zulässig.

Frankfurt am Main (Zentrale)

Lyoner Straße 20
60528 Frankfurt am Main
069-24182960
069-24182966
info@sgi-immobilien.de
www.sgi-immobilien.de

Zertifizierung

Unser Unternehmen ist zertifiziert nach

DIN EN ISO 9001:2015

Newsletter abonnieren

You have been successfully Subscribed! Ops! Something went wrong, please try again.